Klima- und Artenschutz müssen gleichrangig sein
Eine Analyse im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung
Um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen, hat das Bundesumweltministerium Ende Juni eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Damit, so heißt es, soll die Windenergie in Einklang mit dem Artenschutz gebracht werden. Eine im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung durchgeführte Analyse des Gesetzesentwurfes kommt nun zu dem Schluss, dass dieses Ziel durch die geplanten Änderungen deutlich verfehlt wird. „Im Gegenteil würde der Entwurf bei seiner Umsetzung zu einer deutlichen Schwächung des Artenschutzes in Deutschland führen“, sagt Prof. Dr. Klaus Hackländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung. Beispielsweise sollen nur noch 15 Vogelarten bei den Prüfverfahren für den Bau von Windenergie-Anlagen (WEA) relevant sein – bisher sind es doppelt so viele. „Seltene oder gar vom Aussterben bedrohte Arten wie der Schwarzstorch oder die Uferschnepfe könnten beim Ausbau der Windkraft fortan völlig ignoriert werden“, so Hackländer.
Neben der Liste der kollisionsgefährdeten Vogelarten sind auch die vorgesehenen Mindestabstände zwischen einem Neststandort und einer potentiellen WEA ein Rückschlag für den Artenschutz – denn es gibt keine mehr. „Der Gesetzentwurf kennt nur unterschiedliche Prüfradien, für die unterschiedlich strenge Regelungen zur Vermeidung von Schlagopfern durch die Rotoren gelten sollen“, so Ornithologe und Umweltplaner Dr. Matthias Schreiber, der Autor der Studie. „Für den vom Aussterben bedrohten Schreiadler reduziert sich die wenigstens strenger zu begutachtende Fläche auf nur noch ein Viertel der Artenschutz-Empfehlungen,“ so Schreiber weiter. Mittlerweile ist belegt, dass die großräumig wirkende Habitatverfremdung durch WEA den Bruterfolg von Schreiadlern noch in bis zu drei Kilometern Entfernung negativ beeinflussen kann.
Mehr Tempo bei der Energiewende darf aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung nicht gleichzeitig das Artensterben beschleunigen. Die Stiftung plädiert daher sowohl für die Einhaltung von absoluten Mindestabständen zwischen WEA und den Brutstandorten kollisionsgefährdeter Vogelarten als auch für weitreichende Abschaltauflagen in Zeiten mit erwartbar hoher Flugaktivität. Anders sind die gleichwertigen Belange von Klimaschutz und Schutz der Artenvielfalt weder fachlich noch rechtlich in Einklang zu bringen.
Download als PDF
-
Analyse des Büros „Schreiber Umweltplanung“