Freiheit für den Rothirsch in Baden-Württemberg!
Die Deutsche Wildtier Stiftung übergibt die weltweit erste geröhrte Petition „Freiheit für den Rothirsch“ an Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Doch statt Körben mit Unterschriftenlisten gibt es einen Stick mit einer Audiodatei. Zu hören sind fast 10 Stunden Hirschröhren. „Mittlerweile fordern über 30.000 Naturfreunde mit uns gemeinsam mehr Lebensraum für den Rothirsch in Baden-Württemberg“, erläutert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Für die geröhrte Petition zählt jede Unterstützerstimme mit einer Sekunde Hirschröhren!
Mitte September startete die Deutsche Wildtier Stiftung ihre Online Petition. Worum geht es bei der Petition? In Baden-Württemberg darf Deutschlands größtes Säugetier nur in fünf gesetzlich ausgewiesenen Rotwildgebieten leben. „Das sind gerade vier Prozent der Landesfläche“, kritisiert Münchhausen. „Außerhalb dieser fünf voneinander isolierten Rotwildgebiete müssen die Tiere erschossen werden. Wir fordern, die Lebensräume für den Rothirsch in Baden-Württemberg auszuweiten.“
Auch nach der Übergabe wird weiter um Unterschriften für den Rothirsch geworben, denn 2020 läuft die Rotwildrichtlinie des Landes Baden-Württemberg aus. Diese Richtlinie, die verhindert, dass sich die Tiere ausbreiten können, darf nicht einfach verlängert werden. „Wir werden mit allen Naturfreunden gemeinsam weiter dafür kämpfen, dass der Rothirsch zukünftig im ganzen Schwarzwald leben und neue Gebiete in Baden-Württemberg wie die Schwäbische Alb besiedeln darf“, so Münchhausen.
Sie möchten einen Eindruck von der ersten, weltweit geröhrten Petition bekommen? Hier geht es zum Hirschröhren.
Argumente für die Abschaffung der Rotwildbezirke (10.11.2019)
Freiheit für den Rothirsch in Baden-Württemberg!
Der Rothirsch kann im Gegensatz zu anderen Wildtieren seinen Lebensraum in Baden-Württemberg nicht selbst bestimmen.
Eine Verordnung aus dem Jahr 1958 legt fest, wo der Rothirsch leben darf und wo nicht. Ein Lebensrecht hat der Rothirsch nur in fünf ausgewiesenen Rotwildbezirken. Alle Regionen außerhalb dieser Gebiete müssen per Totalabschuss hirschfrei gehalten werden. Die Rotwildbezirke umfassen weniger als 4% der Landesfläche, d.h. 96 % Baden-Württembergs sind ein „No Go Area“ für den Rothirsch. Die auf der Verordnung von 1958 aufbauende Rotwildrichtlinie läuft 2020 aus – eine Chance für eine bessere Rotwildpolitik!
Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert das Land Baden-Württemberg auf, die Rotwildbezirke abzuschaffen und dem Rothirsch mehr Lebensraum zu geben!
• Ob Reh, Wildschwein oder Wolf – alle Wildtiere suchen sich für sie geeignete Lebensräume. Kommt es dabei zu Konflikten mit den Nutzungsinteressen des Menschen, müssen diese gelöst werden. Die Lösung darf jedoch nicht heißen, Wildtiere großflächig zu vernichten. Die durch den Nahrungsbedarf ausgelösten Fraßeinwirkungen des Rotwildes in der Feldflur und im Wald sind kein hinreichendes Argument, diese Tierart nur in winzigen „Reservaten“ zu dulden und sie außerhalb vollständig abzuschießen. Durch ein umfassendes Management unter Einbindung aller relevanten Akteure lassen sich Schäden in der Land- und Forstwirtschaft reduzieren, u.a. durch veränderte Jagdmethoden und das Schaffen von Äsungsflächen.
• Der Rothirsch ist Teil unserer Artenvielfalt und trägt als großer wildlebender Pflanzenfresser zur Erhaltung der Biodiversität bei. Nahrungsaufnahme und Wanderbewegungen der Tiere schaffen Mikrohabitate und verbreiten Pflanzensamen. Auch der Verbiss oder das Schälen von Bäumen sind aus ökologischer Sicht keine Schäden.
• Langfristig bleiben vitale Rotwildpopulationen nur erhalten, wenn ein genetischer Austausch möglich ist. Solange der Lebensraum der Tiere in Baden-Württemberg auf fünf kleine und untereinander nicht vernetzte Areale begrenzt wird, besteht die Gefahr einer Inzuchtdepression durch zunehmende genetische Verarmung.
• Da der Rothirsch bevorzugt tradierte Wanderrouten nutzt, können mögliche Kollisionen im Straßenverkehr durch Wildbrücken u.a. auf Grundlage des für Baden-Württemberg existierenden Generalwildwegeplans reduziert werden.
• Der Rothirsch sollte auch in Baden-Württemberg für Naturfreunde erlebbar werden. Es besteht zurzeit kaum eine Chance, den Rothirsch in freier Wildbahn zu beobachten. Dabei ist das Tier eng mit der Landeskultur verbunden und das Erlebnis großer Wildtiere stärkt und fördert die Sensibilität und Akzeptanz der Öffentlichkeit für den Arten- und Naturschutz. Aufbauend auf den Konzepten im Südschwarzwald und im Schönbuch sind vor allem Nationalparke und Biosphärengebiete gefordert, das Erlebnis von Wildtieren für den Menschen zu ermöglichen.