Gämsen unter Feuer - Am 1. August beginnt die Jagd!
Deutsche Wildtier Stiftung und Verein Wildes Bayern klagen wegen der Aufhebung von Schonzeiten gegen den Freistaat Bayern
Und den Mammutanteil des Abschusses verantworten die Bayerischen Staatsforste. „Dort wird noch immer der Grundsatz „Wald vor Wild“ mit dem Brecheisen durchgesetzt“, kritisiert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung.
Dabei reicht den Bayerischen Staatsforsten nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Jagdzeit vom 1. August bis zum 15. Dezember. Allein im Bezirk Oberbayern wird die Schonzeit auf knapp 26.000 Hektar vollständig aufgehoben und das ganze Jahr gejagt. Die Bayerischen Staatsforste erlegen fast jede fünfte Gämse im eigentlich als Schonzeit ausgewiesenen Zeitraum. Gegen die Aufhebung der Schonzeit hat der Verein Wildes Bayern unterstützt von der Deutschen Wildtier Stiftung jetzt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag gestellt. „Damit kommt die wildfeindliche Politik Bayerns auf den juristischen Prüfstand“, erklärt Münchhausen. Selbst im Nationalpark Berchtesgaden gibt es ein Gebiet, in dem die Schonzeit aufgehoben wird. „Jagd während der Schonzeit in einem Nationalpark ist nicht vereinbar mit dem Ziel eines derartigen Schutzgebietes, in dem Natur und Wildtiere Vorrang haben sollen“, so Münchhausen.
Erste Analysen der Deutschen Wildtier Stiftung zeigen, dass bei der Jagd auf die Gams in Bayern zu viele Tiere in der jungen und mittleren Altersklasse geschossen werden. „Es mangelt an alten Tieren – sie sind rar geworden, da zu intensiv gejagt wird“, betont Münchhausen. Selbst der Staatsforst verfolgt in Bayern nicht die geltenden Regeln zum Abschuss, die u.a. in der Hegerichtlinie beschrieben sind. Das ist für das Überleben der Gämsen fatal, denn es sind die alten Tiere, die mit ihrer Erfahrung das Gamsrudel sicher durch harte Winter führen! Mehr als Reh oder Rothirsch leidet die Gämse unter einer natürlichen Sterblichkeit im Winter. „Wir fordern, dass diese natürliche Sterblichkeit beim Abschussplan umfassender berücksichtigt wird, da sonst der lebende Bestand zu hoch eingeschätzt wird“, so die Deutsche Wildtier Stiftung.
Verlässliche Zahlen darüber, wie viele Gämsen in den bayerischen Alpen leben, gibt es nicht. „Wir brauchen dringend ein Monitoring über den Gamsbestand, das seinem Namen gerecht wird“, fordert Münchhausen. Gerade eine sich oft außerhalb des Waldes aufhaltende und tagaktive Wildart lässt sich vergleichsweise gut erfassen. „Das Monitoring ist ohnehin eine Verpflichtung für Bayern, da die Gämse über die Fauna – Flora – Habitat Richtlinie der EU geschützt ist und nur gejagt werden darf, solange nachgewiesen wird, dass dadurch die Population der Gämse nicht gefährdet wird“, erläutert Münchhausen und kritisiert: „Bislang meldet Bayern einfach nach Brüssel, dass alles in Ordnung sei und verweist dabei auf die Zahl der geschossenen Gämsen“.
Einen Hoffnungsschimmer sieht die Deutsche Wildtier Stiftung im neu verabschiedeten Naturschutzgesetz für Bayern. Dort heißt es jetzt in Artikel 3, dass „im Staatswald das vorrangige Ziel zu verfolgen ist, die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten oder zu erreichen“. „Wenn Bayern unter Biologischer Vielfalt des Waldes nicht nur Borkenkäfer und Schwarzspecht versteht, sondern auch Rothirsch, Reh und Gämse muss jetzt Schluss sein mit dem Vernichtungsfeldzug der Bayerischen Staatsforsten beim Wild“, hofft Münchhausen.