Herbstzeit ist Jagdzeit
Für eine tiergerechte Jagd sind das Vermeiden von Tierleid und eine Beschränkung der Jagdzeiten entscheidend
Auf dem stiftungseigenen Gut Klepelshagen endet die Jagd auf Rehe und Rotwild daher seit vielen Jahren am 31. Dezember, obwohl sie im Januar noch gesetzlich erlaubt wäre. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass auf den Stiftungsflächen den Wildtieren so viel Ruhe wie möglich gegeben wird. Gemeinschaftliches Jagen hilft dabei, die Jagdzeit vor allem im Wald auf wenige Tage im Jahr zu begrenzen.
Beschränkung der Jagdzeiten
Die Deutsche Wildtier Stiftung ist Eigentümerin von rund 7.600 Hektar Wald, Feld, Moor und Heideflächen. Etwa 3.700 Hektar davon zählen zum Nationalen Naturerbe (NNE) – hier erlaubt die Stiftung die Jagd künftig nur noch in sechs Monaten im Jahr, die die jeweiligen Jäger innerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten festlegen, in den restlichen sechs Monaten haben alle Tiere „jagdfrei“, wie der Stifter Haymo G. Rethwisch es nannte. Durch die langen Ruhephasen können Wildtiere ihren natürlichen Verhaltensweisen nachgehen. Wenn Rehe und Rothirsche nicht nur nachts, sondern auch tagsüber Nahrung auf Wiesen suchen, dann spricht das für eine tiergerechte Jagd. Die Jagdstrecke leidet durch diese zurückhaltende Jagd nicht. Im Gegenteil: Sichtbares Wild lässt sich erfolgreicher bejagen als Tiere, die sich permanent im dichten Wald verstecken.
Vermeidung von Tierleid
Das zweite Merkmal der tiergerechten Jagd ist die Vermeidung von Tierleid. Dazu gehört natürlich ein unmittelbar tödlicher Schuss. Aber auch die Schonung von Muttertieren zählt dazu. Gemeinschaftliche Jagden mit Hunden sollten ab Januar allein deswegen eingestellt werden, weil zum Jahresbeginn schon viele Wildschweine Frischlinge zur Welt gebracht haben. Dann ist das Risiko groß, dass Muttertiere, die sich von ihren Frischlingen entfernt haben, aus Versehen erlegt werden.
Während die Frischlinge der Wildschweine nach einigen Monaten selbstständig werden, sind die Kälber des Rotwilds im ganzen ersten Lebensjahr auf die Führung des Muttertiers angewiesen. Leider versucht Rheinland-Pfalz gerade mit der Novelle seines Landesjagdgesetzes den Elterntierschutz beim Rotwild deutlich abzuschwächen. Dies hätte dramatische Folgen: Verwaiste Rotwildkälber werden aus dem Rudel ausgestoßen und verlieren schnell an körperlicher Fitness. Selbst wenn die sichtlich kümmerlichen, allein ziehenden Kälber den ersten Winter überleben, bleiben diese Tiere zeitlebens hinter der körperlichen Entwicklung ihrer Generationsgenossen zurück. Dieses durch nicht tiergerechte Jagd verursachte Leid ist nicht hinnehmbar und wird auch gesellschaftlich niemals akzeptiert werden. Die Stiftung fordert daher, den Elterntierschutz auch in Rheinland-Pfalz in seiner bisherigen Form beizubehalten.