Niedersächsische Landesregierung billigt Abschuss von Elterntieren

Aber: Muttertierschutz darf nicht verhandelbar sein und Rotwildkälber müssen geschützt bleiben

Hirschkuh Kalb haben eine enge Beziehung zu einander. Foto: imagebroker / Justus de Cuveland
Wildbiologen wissen: Verliert ein Hirschkalb im ersten Lebensjahr und darüber hinaus sein Elterntier, kommt es nie mehr so richtig auf die "Läufe". Darum regt der Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung viele Jäger und Tierschützer auf - der Vorschlag entspricht nicht dem Tierschutzgesetz, Artikel 20a.

Deutschlandweit diskutieren Förster, Waldbesitzer und Jäger über die Frage, wie intensiv Reh und Rothirsch gejagt werden sollten, damit neue Waldgenerationen möglichst schnell und vor Fraßeinwirkungen behütet heranwachsen können. Nun hat die Niedersächsische Landesregierung mit ihrem Vorschlag für ein neues Landesjagdgesetz tiefe Abgründe betreten: Laut ihrem Gesetzentwurf soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. „Dann dürften zum Beispiel Alttiere des Rotwildes erlegt werden, sobald ihre Kälber nicht mehr in ihrer unmittelbaren Nähe sind“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. Mehr noch: In der Begründung zum Entwurf des Landesjagdgesetzes fordert der Gesetzgeber dazu auf, das Verwaisen von Rotwildkälbern in Kauf zu nehmen, wenn die „wenigen Kälber in einem großen Rudel nicht mehr zuzuordnen sind“ und stattdessen Alttiere geschossen werden. „Mit ihrem Gesetzentwurf hat die Niedersächsische Landesregierung den Tierschutz auf dem Altar der Forstwirtschaft geopfert“, so Kinser weiter.

Dass der Abschuss von Elterntieren, die abhängiges Jungwild führen, bisher als Straftat bewertet wird, ist gut begründet: Verliert beispielsweise ein Rotwildkalb im ersten Lebensjahr sein Muttertier, wird es sofort aus dem Rudel ausgestoßen; durch Isolation und Führungslosigkeit verliert es an Gewicht und sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide. Gerade in harten Wintern wie in den letzten Wochen fehlt den verwaisten und allein umherziehenden Kälbern die Führung des Alttieres, das aus Erfahrung günstige Futter- und Ruheplätze kennt. Bei hoher Schneelage haben mutterlose Rotwildkälber kaum eine Überlebenschance.

Zweifellos gehört es zu den größten Herausforderungen bei der Rotwildjagd, den notwendigen Anteil an Alttieren tierschutzgerecht zu erlegen. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher seit Jahren, bereits im Spätsommer mit der Jagd auf weibliches Rotwild zu beginnen. „Versierte Jäger haben dann gute Chancen, zunächst das Kalb und direkt danach das dazugehörige Alttier zu erlegen“, so Andreas Kinser. „Die ‚Produktion von Waisen‘ ist damit ausgeschlossen“. Tatsächlich hat Niedersachsen erst vor kurzem den Beginn der Jagdzeit für Alttiere und Kälber des Rotwildes auf den 1. August vorgezogen und damit die Möglichkeit für eine tierschutzgerechte Jagd ermöglicht. Allerdings: Deren Umsetzung ist mehr als fraglich. Denn bereits in den vergangenen Jahren gab es für einige Landkreise in Niedersachsen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Trotzdem wurde nicht zuletzt in den rotwildreichen Gebieten der Lüneburger Heide kaum ein weibliches Tier im August erlegt. Offenbar ist die Niedersächsische Landesregierung also eher gewillt, den Tierschutz zu opfern, als ihre eigenen Förster anzuweisen, bereits im August weibliches Rotwild zu erlegen.

Der Gesetzentwurf für ein neues Niedersächsisches Jagdgesetz ist noch bis Mitte März in der Verbändeanhörung. Auf der Seite www.Rothirsch.org der Deutschen Wildtier Stiftung finden Sie weitere Informationen rund um eine tierschutzgerechte Jagd auf Rotwild.

Foto oben (Teaser): © imageBROKER.com / Justus de Cuveland – Hirschkuh und Kalb

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