Hamburg,

Zum Fischotterabschuss in Bayern
Fischotter, die sich an Teichfischen bedienen, dürfen in Bayern ab 1. Mai ganzjährig getötet werden. So regelt es die neue „Wolfs-Verordnung und Fischotter-Regelung“, die vom bayerischen Ministerrat unter Markus Söder (CSU) beschlossen wurde. Damit sollen die Teichwirte vor wirtschaftlichem Schaden bewahrt werden. Auflagen gibt es zwar: Entnommen werden darf nur dann, wenn Alternativen wie beispielsweise eine Teicheinzäunung nicht möglich sind. Auch soll der Erhaltungszustand einer Population sich nicht verschlechtern. So steht es auf dem Papier. Dennoch: Arten- und Naturschützer sehen die neue Otter-Verordnung mit großer Sorge.