Hamburg,
Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windenergieanlagen im Siegerland
Für Natur- und Artenschützer endlich einmal ein Erfolg: Das Gericht forderte unter anderem, dass der fachlich gebotene Abstand von 1.500 Metern zu den Brutstätten des Rotmilans im Rahmen der UVP-Vorprüfung hätte beachtet werden müssen.