Schwarzstörche verlieren Nestbaum in Rheinland-Pfalz

Horstzerstörungen, Fällen von Horstbäumen, Störungen der Brutstätten, Tötungen und Vergiftungen von windenergiesensiblen Vogelarten nehmen bundesweit immer mehr zu. Besonders betroffen davon sind Schwarzstörche und Rotmilane, die Windenergieplanungen oft im Wege sind. Unserem Kooperationspartner, der Naturschutzinitiative e. V. (NI), ist ein weiterer Fall bekannt geworden: Unbekannte Täter haben am 10. Februar 2018 im Staatsforst im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz den Nestbaum eines Schwarzstorchbrutpaares gefällt. Dieses Brutpaar konnte im Jahre 2016 erfolgreich drei und in 2017 sogar vier Junge großziehen.
Die Deutsche Wildtier Stiftung engagiert sich für den Schutz des sehr seltenen Schwarzstorchs

Der Verdacht liegt laut Naturschutzinitiative e. V. nahe, dass diese Zerstörung in Zusammenhang mit der geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen steht. Es ist naheliegend, dass es sich bei dem oder den Tätern um Menschen handelt, die einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Errichtung und dem Betrieb der Windindustrieanlagen ziehen wollen. Die Naturschutzinitiative e. V. fordert die Landesregierung von Rheinland Pfalz daher auf, derartige Straftaten nicht weiter billigend in Kauf zu nehmen. „Wir fordern Umweltministerin Ulrike Höfken auf, umgehend rechtliche Regelungen zu schaffen, wonach der Brutbereich - also 3000 Meter beim Schwarzstorch - dauerhaft eine Tabuzone für Windenergieanlagen bleiben muss, wenn dieser - wie in diesem Fall - mutwillig zerstört wird“, so Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI.
Die Kreisverwaltung des Donnersbergkreises und die Untere Naturschutzbehörde hatten zuvor hohe Ansprüche an die naturschutzfachliche Planung des Windparks gestellt. Es bleibt zu hoffen, dass die Zerstörung des Horstes die Errichtung dieses Windparks letztendlich nicht doch noch erleichtert.

Für den Natur- und Artenschutz vor Gericht

Gemeinsam mit der Naturschutzinitiative engagiert sich die Deutsche Wildtier Stiftung zurzeit in zwei Klageverfahren in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gegen geplante Windparks im Wald. Hier besteht die Gefahr, dass der Naturschutz in besonders krasser Weise missachtet wird. Der geplante Windpark mit neun Anlagen in Baden Württemberg befindet sich in einem Dichtezentrum des Rotmilans, ist Lebensraum für 14 nachgewiesene Fledermausarten und ein geeignetes Nahrungs-und Bruthabitat für den sehr seltenen Schwarzstorch. Während der Baufeldfreimachung wurde bereits ein Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Geldbauchunke zerstört. Aufgrund des hohen naturschutzfachlichen Werts stemmen wir uns gemeinsam gegen eine weitere Zerstörung der Lebensräume.

In Rheinland-Pfalz wurde das EU-Vogelschutzgebiet „Westerwald“ nicht berücksichtigt, zudem liegt der Windpark in einem Zugkorridor des Kranichs. Auch hier sind wir aktiv.

In Niedersachsen unterstützen wir die Klage gegen Windenergie im Emmerthal

Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. wendet sich mit einer Klage gegen die Genehmigung von acht Windenergieanlagen in Emmerthal, Landkreis Hameln-Pyrmont. Die betroffene Fläche gehört zu einem regional bedeutsamen Brut- und Nahrungsgebiet für den Rotmilan und bietet mit der Kombination aus Wald und offener Kulturlandschaft einen wichtigen Lebensraum für viele gefährdete Vogel- und Fledermausarten. Zahlreiche Stellungnahmen von externen Fachleuten und der örtlichen Bürgerinitiative wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingebracht, fanden aber nur wenig Beachtung. Diese Woche wurde die Klagebegründung eingereicht und die Deutsche Wildtier Stiftung bezieht Position: In Zusammenarbeit mit Dr. Klaus Richarz, ehemals Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, werden in einer Stellungnahme wesentliche Mängel in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung aufgeführt und die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets herausgestellt.

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