Verpasste Chance für den Feldhasen
Dringend notwendige Lebensräume von der Agrarpolitik einkassiert
Vom Gewinner zum Verlierer in einem Jahr – so schnell dreht sich der Wind auf europäischen und damit auch auf deutschen Feldern: Während die Zeiten für den Feldhasen gerade noch rosig schienen, sieht es nun eher wieder düster aus für das Langohr. Denn auf Druck der europaweiten Bauernproteste hat die EU ihren Mitgliedstaaten freigestellt, die vorgesehene Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent Ackerfläche auch durch eine Ansaat naturschutzfachlich weitestgehend wertloser Eiweißpflanzen oder Zwischenfrüchte zu erfüllen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat dieses Angebot prompt angenommen. Gleichzeitig hat er es versäumt, die Anreize für andere Naturschutzmaßnahmen in der Feldflur als Ausgleich zu erhöhen.
Die kurzfristigen Änderungen der Agrarpolitik zwingen die landwirtschaftlichen Betriebe einmal mehr dazu, ihre Anbauplanungen zu überarbeiten. Und nicht nur sie stehen vor großen Herausforderungen: Der Feldhase, das Fruchtbarkeitssymbol der Osterzeit, verliert eine Riesenchance auf bessere Zeiten. Zwar gibt es in Deutschland noch mindestens zwei Millionen Feldhasen, aber im langfristigen Trend schrumpft die Population. Vor allem in den östlichen Bundesländern finden Feldhasen auf den dort weit verbreiteten riesigen Ackerschlägen kaum noch sichere Verstecke vor Fressfeinden. Betroffen von der agrarpolitischen Kehrtwende sind aber auch viele andere Arten der Feldflur wie Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche. Sie sind im Gegensatz zum Feldhasen zum Teil akut vom Aussterben bedroht. Wenn der anpassungsfähige Feldhase an Boden verliert, sind andere Arten bereits verschwunden. So ist beispielsweise die europäische Rebhuhn-Population seit 1980 um über 90 Prozent eingebrochen.
Artenschützer fordern seit Langem, dass Landwirte als Gegenleistungen für die umfangreichen Agrarzahlungen der EU sieben Prozent der offenen Landschaft als naturnahe Lebensräume wie Brachen, Blühflächen oder Hecken gestalten sollten. Davon wurden nun vier Prozent quasi über Nacht gestrichen. Denn als die Entscheidung zur Gesetzesänderung in Deutschland anstand, wurden die Umwelt- und Naturschutzverbände zwar in einem ordnungsgemäßen Verfahren angehört – ihre Frist zur Stellungnahme war aber mit gerade mal 16 Stunden mehr als knapp bemessen.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir muss nun Anreize schaffen, damit freiwillige Naturschutzmaßnamen durch Landwirte künftig besser angenommen werden. Dann wird sich die Landwirtschaft daran messen lassen müssen, ob sie die freiwilligen Maßnahmen auch ergreifen und ausfüllen wird. Tut sie es nicht, werden die Forderungen nach verpflichtenden Naturschutzmaßnahmen als Gegenleistung für öffentliche Fördermittel künftig umso lauter werden.