Keine Windräder im Thüringer Wald

Erfolg für den Naturschutz im Erfurter Parlament

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Im Thüringer Landtag haben sich die Fraktionen parteiübergreifend auf ein Verbot von Windkraftanlagen im Wald geeinigt. Dies ist eine gute Nachricht im Sinne des Naturschutzes.

Auf Einladung des Thüringer Landtages hat die Deutsche Wildtier Stiftung im Herbst zum Thema Windenergie und Wald eine Stellungnahme abgegeben. Nun ist der erhoffte Fall eingetreten: Die rot-rot-grüne Koalition einigte sich am 8. Dezember im zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit der CDU-Landtagsfraktion, zukünftig den Bau von Windenergieanlagen in den Wäldern Thüringens zu verbieten.

Unterstützt von zahlreichen Bürgerinitiativen hatten die Fraktionen der CDU, der FDP sowie der AfD schon länger ein Verbot gefordert. Von der FDP und CDU wurde 2019 ein Entwurf zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes vorgelegt, mit der die Nutzung des Waldes für den Bau von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden sollte. Nach der jetzt noch ausstehenden Abstimmung im Landtag kann das Waldgesetz parteiübergreifend entsprechend geändert werden.

Damit wäre ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Artenvielfalt in den großen Wäldern Thüringens getan. Immerhin macht Wald ein Drittel der Landesfläche aus. Mit dem Bau von Windenergieanlagen im Wald sind negative direkte und indirekte Wirkungen auf Natur und Artenvielfalt verbunden: Für das Fundament der Windenergieanlage, den Kranstellplatz und für die Zufahrtswege muss Wald gerodet werden. Da die Anlage auch nach Fertigstellung jederzeit für Wartung und Instandhaltung erreichbar sein muss, bleibt der schwerlastfähige Ausbau der Waldwege eine dauerhafte Störquelle. Insbesondere störempfindliche Arten wie Rothirsch, Wildkatze und Schwarzstorch meiden die derart zerschnittenen Waldgebiete. Auf den neuen Wegen stellen sich dann auch noch häufig touristische Folgenutzungen ein. Darüber hinaus erfordert auch die Anbindung an das Stromnetz einen Eingriff in das empfindliche Ökosystem Wald.

Neben diesen Störungen des Ökosystems durch den Bau der Anlagen ist auch der Betrieb nicht unproblematisch: Fledermäuse, Greifvögel, Schwarzstörche und auch ziehende Vogelarten werden häufig Opfer von Windenergieanlagen. Die weit über 200 Meter hohen Anlagen, im Mittelgebirge meistens auf den Kammlagen platziert, stören und gefährden Arten auf dem Vogelzug. Dies umso mehr, je höher die Anzahl an Anlagen ist.

Der von einigen Politikern ins Spiel gebrachte Gedanke, in Thüringen Waldflächen für Windkraft in Anspruch zu nehmen, die infolge des Borkenkäferbefalls ohnehin kahl geschlagen sind, ist nur auf den ersten Blick eine gute Lösung. Denn erstens sind derartige lichte, offene Flächen in sonst geschlossenen Waldgebieten für die Artenvielfalt des Waldes besonders wichtige – temporäre – Hotspots. Zweitens bieten diese Flächen die Chance für einen abwechslungsreichen Mischwald der Zukunft. Gerade diese Flächen sind für den Waldumbau wichtig und sollten nicht durch Windenergieanlagen „besetzt“ werden.

Schließlich richtet sich der Standort der Anlage ohnehin nach der Windhöffigkeit, also dem durchschnittlichen Windaufkommen, die vorwiegend nur auf den Kammlagen der Mittelgebirge ausreichend ist. Dass sich insbesondere dort umfangreiche „Brachflächen“ finden lassen, ist nicht zu erwarten.

Die Deutsche Wildtier Stiftung setzt sich aus Gründen des Natur- und Artenschutzes gegen Windenergieanlagen im Wald und in Vogelschutzgebieten ein. Der Ausbau Erneuerbarer Energien zum Schutz des Klimas darf nicht gegen den Erhalt von Natur und Artenvielfalt ausgespielt werden. Wir sehen in Deutschland einen unvermindert hohen Verlust an wild lebenden Tier- und Pflanzenarten aus ganz unterschiedlichen Gründen – der Ausbau der Windenergie ist einer davon.

Stellungnahme

Vollständige Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung vom 10.09.2020:

PDF hier downloaden

Foto oben (Teaser): © Deutsche Wildtier Stiftung

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