Muttertierschutz ist nicht verhandelbar

Deutsche Wildtier Stiftung nimmt Stellung zum Entwurf für ein neues Jagdgesetz in Niedersachsen

Rotwild / Foto: Thomas Martin
Wildbiologen wissen: Verliert ein Hirschkalb im ersten Lebensjahr und darüber hinaus sein Elterntier, kommt es nie mehr so richtig auf die "Läufe". Darum entsetzt der Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung viele Jäger und Tierschützer. Wir haben Stellung bezogen.

Deutschlandweit diskutieren Förster, Waldbesitzer und Jäger über die Frage, wie intensiv Reh und Rothirsch gejagt werden sollten, damit neue Waldgenerationen möglichst schnell und vor Fraßeinwirkungen behütet heranwachsen können. Im Februar hat die Niedersächsische Landesregierung mit ihrem Vorschlag für ein neues Landesjagdgesetz tiefe Abgründe betreten: Laut ihrem Gesetzentwurf soll der Abschuss führender Elterntiere zukünftig nicht wie bisher als Straftat geahndet, sondern sogar vollständig legalisiert werden, wenn das Elterntier nicht mehr „erkennbar“ zur Führung seines Nachwuchses notwendig ist. „Dann dürften zum Beispiel Alttiere des Rotwildes erlegt werden, sobald ihre Kälber nicht mehr in ihrer unmittelbaren Nähe sind“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. Mehr noch: In der Begründung zum Entwurf des Landesjagdgesetzes fordert der Gesetzgeber dazu auf, das Verwaisen von Rotwildkälbern in Kauf zu nehmen, wenn die „wenigen Kälber in einem großen Rudel nicht mehr zuzuordnen sind“ und stattdessen Alttiere geschossen werden. „Mit ihrem Gesetzentwurf hat die Niedersächsische Landesregierung den Tierschutz auf dem Altar der Forstwirtschaft geopfert“, so Kinser weiter.

Stellungnahme der Deutschen Wildtier Stiftung

In dem Gesetzentwurf für ein neues Niedersächsisches Jagdgesetz sind weitere Vorschläge für einen Umgang mit unseren heimischen Wiederkäuern wie Reh- und Rotwild enthalten, die aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung nicht zu akzeptieren sind.

Lesen Sie hier die Stellungnahme der Stiftung

Dass der Abschuss von Elterntieren, die abhängiges Jungwild führen, bisher als Straftat bewertet wird, ist gut begründet: Verliert beispielsweise ein Rotwildkalb im ersten Lebensjahr sein Muttertier, wird es sofort aus dem Rudel ausgestoßen; durch Isolation und Führungslosigkeit verliert es an Gewicht und sein Gesundheitszustand verschlechtert sich rapide. Gerade in harten Wintern wie in den letzten Wochen fehlt den verwaisten und allein umherziehenden Kälbern die Führung des Alttieres, das aus Erfahrung günstige Futter- und Ruheplätze kennt. Bei hoher Schneelage haben mutterlose Rotwildkälber kaum eine Überlebenschance.

Zweifellos gehört es zu den größten Herausforderungen bei der Rotwildjagd, den notwendigen Anteil an Alttieren tierschutzgerecht zu erlegen. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert daher seit Jahren, bereits im Spätsommer mit der Jagd auf weibliches Rotwild zu beginnen. „Versierte Jäger haben dann gute Chancen, zunächst das Kalb und direkt danach das dazugehörige Alttier zu erlegen“, so Andreas Kinser. „Die ‚Produktion von Waisen‘ ist damit ausgeschlossen“. Tatsächlich hat Niedersachsen erst vor kurzem den Beginn der Jagdzeit für Alttiere und Kälber des Rotwildes auf den 1. August vorgezogen und damit die Möglichkeit für eine tierschutzgerechte Jagd ermöglicht. Allerdings: Deren Umsetzung ist mehr als fraglich. Denn bereits in den vergangenen Jahren gab es für einige Landkreise in Niedersachsen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Trotzdem wurde in manchen Regionen Heide kaum ein weibliches Tier im August erlegt. Offenbar ist die Niedersächsische Landesregierung also eher gewillt, den Tierschutz zu opfern, als ihre eigenen Förster anzuweisen, bereits im August weibliches Rotwild zu erlegen.

Auf der Seite www.Rothirsch.org der Deutschen Wildtier Stiftung finden Sie weitere Informationen rund um eine tiergerechte Jagd auf Rotwild.

Foto: Hirschkuh /Foto: Thomas Martin

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