Gämse – der Konflikt in Bayern
Das Symboltier der Alpen zwischen Schutzwaldsanierung, Skitourismus und EU-Schutz
Gämsen stehen in Bayern im Fokus der jagdlichen und waldbaulichen Diskussionen! Die politische Prioritätensetzung „Wald vor Wild“ und die raumgreifende Schutzwaldsanierung der Bayerischen Staatsforstverwaltung haben seit Ende der 1980er Jahre zu einem stetig anwachsenden jagdlichen Druck auf die Gamspopulation in der bayerischen Alpenregion geführt.
Gleichzeitig ist die Gämse im Anhang V der FFH-Richtlinie gelistet. Eine jagdliche Nutzung der Art ist deshalb grundsätzlich nur erlaubt, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt, der durch ein Monitoring regelmäßig nachgewiesen werden muss. In Deutschland findet eine Bewertung des Erhaltungszustandes von Gämsen allerdings lediglich durch Experteneinschätzungen statt.
Das Projekt „Gämse - der Konflikt in Bayern“ hat zum Ziel, die notwendigen Grundlagen für ein modernes, integratives Gamswildmanagement zu legen und Vorschläge für die zukünftige Behandlung dieser Art im alpinen bis montanen Bereich zu erarbeiten.
Im Rahmen des Projektes sollen Alter, Geschlecht und Gewicht aller im Rahmen eines Jagdjahres erlegten Gämsen genau erfasst werden, um aus diesen Daten Rückschlüsse auf die lebende Population zu ziehen. Dafür bieten sich die gesetzlich vorgeschriebenen Hegeschauen an, bei denen die körperliche Verfassung des Wildes und die strukturelle Entwicklung der Wildbestände als Information für die Öffentlichkeit dargestellt werden muss. Außerdem untersucht das Projekt das Angebot an geeigneten Lebensräumen und die dort herrschenden Zielkonflikte mit unterschiedlichen Nutzergruppen wie dem Tourismus oder der Almwirtschaft.
Veröffentlichungen aus dem Projekt
Studie zu den Gamslebensräumen
Gamslebensräume in den Bayerischen Alpen
Wie keine zweite Huftierart in Deutschland sind Gämsen an sehr konkrete Lebensraumbedingungen gebunden. Ihr Lebensraum unterliegt aber auch einem meist strengen Jagdregime sowie einem manchmal zügellosen Tourismus. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien und Trainees der GIS-Akademie Dortmund die Gamslebensräume in den Bayerischen Alpen analysiert. Es wurde ein GIS-Tool zur Identifikation geeigneter Ruhebereiche für Gämsen entwickelt. "GIS" steht für Geoinformationssystem; mit seiner Hilfe können digitale Landkarten erarbeitet werden. Gefördert wurde das Projekt durch den Orden „Der Silberne Bruch“.
Studie zu den Gamslebensräumen herunterladenEndbericht - Die Gams in Europa: Situation und Handlungsbedarf im Alpenraum
Die Alpengämse gehört zu den wenigen Arten in der EU, die dem Schutz der FFH-Richtlinie unterliegen und gleichzeitig durch Jagd genutzt werden dürfen. Die Voraussetzung für die nachhaltige Nutzung dieses Wildtieres ist ein tragfähiges Monitoring, das den günstigen Erhaltungszustand der Art belegt. Die Studie „Die Gams in Europa“ gibt eine Zusammenfassung des Status Quo der Bestandssituation und der Monitoring- bzw. Bejagungsmethoden in den für die Gämse relevanten EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz. Sie ist ein gemeinsames Projekt der Deutschen Wildtier Stiftung und des Internationalen Rates zum Erhalt des Wildes und der Jagd (CIC) und seiner Delegationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Endbericht - Die Gams in Europa: PDF
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Endbericht - Die Gams in Europa: Situation und Handlungsbedarf im Alpenraum
Zielkonflikte im Schutzwald
November 2019: Im typischen Lebensraum der Gämse wird seit 30 Jahren die sogenannte Schutzwaldsanierung betrieben. Ziel der Schutzwaldsanierung ist es unter anderem, das sogenannte Sanierungsflächen, also meist Freiflächen in lichten Waldstrukturen, mit Wald besiedelt werden. Gleichzeitig ist es aber möglich, dass auf diesen Flächen besonders wertvolle Biotope liegen, die viel Licht benötigen und durch den Verbiss des Schalenwildes eigentlich gefördert werden. Außerdem gibt es Flächen, die vor allem im Winter von Skitouristen oder Wanderern freiwillig gemieden werden - in denen aber ganzjährig gejagt werden darf. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat Beispiele flächenscharf zusammengetragen, in denen sich die Ziele der Schutzwaldsanierung und der damit verbundenen Schonzeitaufhebung auf ein und dergleichen Fläche mit den Zielen des Biotopschutzes, des Tourismus, der Waldweide oder des Wildtierschutzes widersprechen.
Eine Auswahl der Zielkonflikte im Schutzwald finden Sie hier.
Emnid-Umfrage
Oktober 2018: Die Deutsche Wildtier Stiftung hat Anfang September 2018 das Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID mit einer bayernweiten, repräsentativen Umfrage zu Gämsen und der bayerischen Forstpolitik beauftragt.
Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier.
Neuigkeiten zum Projekt
Partner für das Projekt der Deutschen Wildtier Stiftung sind das Büro für Wildbiologie in Bayern und die Universität für Bodenkultur in Wien. Die folgenden Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit Christine Miller Rosa Mayrhofer, Annina Prüssing, Deborah Schnitt & Johannes Lang erarbeitet.
SCHUTZWALDSANIERUNG IM GAMSREVIER
In den Bayerischen Alpen wird seit 30 Jahren die sogenannte Schutzwaldsanierung betrieben. Ziel von Schutzwaldsanierungen ist es unter anderem, das sogenannte Sanierungsflächen, also meist Freiflächen in lichten Waldstrukturen, mit Wald besiedelt werden. Die aufgeforsteten Flächen sollen z.B. Lawinen verhindern und dem Objekt- und Hochwasserschutz der Tallagen dienen. Lediglich ein Drittel dieser Flächen dient dem konkreten Objektschutz in den Tallagen
Offenflächen und lichte Waldstrukturen stellen für die Bayerischen Alpen aber gleichzeitig ein nach der FFH-Richtlinie schützenwertes Naturgut dar. Das übersichtliche Poster und eine Zusammenfassung der Zielkonflikte zwischen Sanierungswald und Gamslebensraum können Sie mit Klick auf die Links herunterladen.
Die Schutzwälder unterhalb der Baumgrenze gehören aber auch zum Lebensraum der Gämse. Im gesamten Alpenraum wird für die Art derzeit ein zunehmender Lebensraumverlust in den Hoch- und Offenlagen und eine vermehrte Nutzung der Waldlagen beobachtet.
Die Gründe sind häufig in der zunehmenden Nutzung der Hochlagen durch touristische Aktivitäten zu finden. Doch auch in den Schutzwäldern unterhalb der Baumgrenze ist die Gämse gerade in Bayern unerwünscht. Um die kleinräumigen Sanierungsflächen im Bergwald werden großräumig sogenannte Sanierungsgebiete definiert, in denen sich die Waldverjüngung besser etablieren soll. Zu diesem Zweck gibt es gesonderte Verordnungsgebiete, in denen die Schonzeit für Gamswild aufgehoben wurde und die Art ganzjährig gejagt werden darf. Der Schwerpunkt dieser Gebiete liegt in den südseitigen, steilen Hanglagen, welche aber die Gämsen in ihren empfindlichen Wintermonaten als Einstandsgebiet bevorzugen.
DER ANHANG V DER FHH-RICHTLINIE - BEDEUTUNG UND KONSEQUENZEN FÜR JAGDBARE ARTEN
Die Fauna-Flora-Habitat (FFH-)-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (92/43/EWG) zielt auf die „Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes“ von Tier- und Pflanzenarten „von gemeinschaftlichem Interesse“.
Im Anhang V der FFH-Richtlinie werden Arten aufgeführt, deren „Entnahme aus der Natur besondere Verwaltungsmaßnahmen“ erfordern können. Eine Nutzung dieser Arten ist mit der Verpflichtung verbunden, alle Maßnahmen zu treffen, um die Bestandserhaltung in einem günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten. Dies trifft auch auf Tiere zu, die dem Jagdrecht unterliegen und in Deutschland eine Jagdzeit haben – wie etwa Gämsen.
Eine Bejagung dieser Art darf nicht dazu führen, dass es zu einem lokalen Verschwinden oder einer ernsten Störung von deren Populationen kommt. Anders ausgedrückt: Ein günstiger Erhaltungszustand ist erst gegeben, wenn die Art den ihr zur Verfügung stehenden Lebensraum vollständig besiedelt. „Pioneering individuals“, die in Lebensräume neu einwandern, dürfen grundsätzlich nicht erlegt werden.
Forderung der FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie fordert in Artikel 11, dass der günstige Erhaltungszustand systematisch und permanent überwacht wird. Dieses Monitoring muss Informationen über die
| Verbreitung der Art,
| den Zustand der Population,
| ihre Lebensräume
| sowie mögliche Gefährdungen bzw. Zukunftsaussichten liefern
KRITIK AN BISHERIGER BESTANDSERMITTLUNG
Obwohl die FFH-Richtlinie inzwischen seit über 20 Jahren in Kraft ist, mangelt es an Konsequenzen für die jagdbaren Arten in Anhang V. Bisher ziehen sich die Bundesländer auf die Regelungen von Jagd- und Schonzeiten und deren Überwachung durch die zuständigen Behörden zurück. Das Monitoring wird anhand von Experteneinschätzungen oder der Jagdstrecken vollzogen. Allerdings wurde bereits gezeigt, dass sich diese Methoden nicht unbedingt für die Erfüllung der Anforderungen der FFH-Richtlinie eignen. Belastbare Daten über die tatsächlich vorhandenen Teilpopulationen und ihre Entwicklungstrends fehlen bisher.
Auch die Jagdgesetze Deutschlands, Österreichs und der Schweiz basieren unter anderem auf dem Grundsatz der nachhaltigen Nutzung von Wildtieren. Die grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Bestandsnutzung bzw. -regulation ist dabei die Kenntnis der ungefähren Größe einer Population.
Für andere in der FFH-Richtlinie aufgeführte Arten wurden bereits Monitoring-Konzepte entwickelt und umgesetzt. Vorschläge für die Arten aus Anhang V liegen teilweise bereits seit Jahren vor. Ein übersichtliches Poster und eine Zusammenfassung zu den Konsequenzen der FFH-Richtlinie für die Jagd auf Gämsen können Sie mit Klick auf die Links im Text herunterladen.
ANGEWANDTE MONITORING-METHODEN
Im Rahmen des Projektes wurden festgelegte Wegstrecken (Linientransekte) in regelmäßigen Abständen und jeweils zur gleichen Tageszeit abgegangen und alle entdeckten Spuren, Losungshaufen und direkten Sichtbeobachtungen von Gämsen erfasst. Von allen frischen Losungshaufen wurden jeweils zwei Proben gesammelt und an der Universität Porto mittels DNA-Analyse untersucht. Die in der Losung gefundenen Genfragmente können einzelnen Individuen zugeordnet werden. Da in dem Untersuchungsgebiet insgesamt vier Schalenwildarten vorkommen, wurden auch immer artspezifische DNA-Merkmale untersucht. Die Losungs-DNA-Methode wurde für Gämsen zum ersten Mal für Monitoringzwecke angewendet.
Aufgrund der Wiederholung der Transekt-Begänge kann aus dem Verhältnis der Losung bereits bekannter Tiere zur Losung neu entdeckter Tiere auf die mindestens im Gebiet vorkommende Anzahl von Individuen geschlossen werden. Auch können von diesen Daten Rückschlüsse auf die Aktionsradien der Tiere im Untersuchungs- gebiet und deren Verwandtschaftsbeziehungen gezogen werden. Zusätzlich gibt die Methode Auskunft über die Struktur und das Geschlechterverhältnis der Population. Und die Losungs-DNA-Methode zeigt, wie gut andere, kostengünstige indirekte Methoden den Gamsbestand einschätzen. Konkrete Ergebnisse des Projektteils werden im Jahr 2017 erwartet.
Ein übersichtliches Poster und eine Zusammenfassung der Losungsanalyse im Gamslebensraum können Sie mit Klick auf die Links herunterladen.
Die jährlichen Abschusspläne und die Streckenstatistik für die Gämsen in Bayern weisen sehr grobe Kategorien aus: Geißen bleiben in der Statistik ohne Altersangabe und Böcke werden lediglich den Klassen II (bis 8 Jahre) oder I (über 8 Jahre) zugeordnet.
Hegeschauen ermöglichen der Öffentlichkeit, sich einen Überblick über die Situation der Wildbestände und ihrer Lebensräume zu verschaffen. Die Hegeschauen in Bayern bergen einen wertvollen Datenschatz: Anhand des genauen Alters und Geschlechts der in einem Jahr erlegten und gefundenen Gämsen lassen sich Rückschlüsse auf die Struktur der überlebenden Population und ggf. auf die Jagdstrategie ziehen. Die wertvollen Informationen bieten auch eine Möglichkeit, die Pflichten, die sich aus der Listung des Gamswildes im Anhang V der FFH-Richtlinie für Bayern ergeben, nachzuweisen. Denn die Bejagung des Gamswildes darf nicht dazu führen, dass es zu einem lokalen Verschwinden oder einer ernsten Störung von deren Populationen kommt.
Ausführungsverordung zum Bayerischen Jagdgesetz
Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (§ 16 Abs. 4 S. 2 AVBayJG) fordert dementsprechend, dass in den öffentlichen Hegeschauen unter anderem folgende Informationen der Allgemeinheit vermittelt werden:
| körperliche Verfassung des Wildes, sowie
| die strukturelle Entwicklung der Wildbestände unter Berücksichtigung des Kopfschmuckes des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes.
Für das Jagdjahr 2015/16 wurden alle auf den bayerischen Hegeschauen ausgestellten Gamskrucken auf Alter und Geschlecht beurteilt und den unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen (staatlich oder privat) der Jagdreviere zugeordnet. Insgesamt wurden auf diese Weise knapp 3.000 Individuen beurteilt.
Geschlechterverhältnis
Es wurden deutlich mehr Böcke erlegt als Geißen: In den Revieren der Bayerischen Staatsforstverwaltung betrug der Faktor 1,6-mal mehr Böcke und in den übrigen Revieren 1,4. Alle Eigentumsformen verfehlen damit die gesetzlichen Vorgaben, die ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis im Abschuss fordern.
Altersstruktur
Bei den erlegten mehrjährigen Gämsen (2 Jahre und älter) überwiegen die jungen und mittelalten Böcke und Geißen. In den Staatsjagdrevieren – die für mehr als 2/3 des Gamsabschusses verantwortlich sind – starben 95 Prozent der Böcke vor dem Erreichen des 8. Lebensjahres und 56 Prozent aller Böcke vor dem 4. Lebensjahr. 75 Prozent der Geißen sterben vor Erreichen des 8. Lebensjahres. Damit eine natürliche Altersstruktur aufrechterhalten wird, sollte die Bejagung der einzelnen Altersklassen die natürliche Sterblichkeit von unbejagten Populationen nachbilden. Im Vergleich zur natürlichen Sterblichkeit ist die Altersstruktur der getätigten Abschüsse der Bayerischen Staatsforstbetriebe und des Nationalparks Berchtesgaden im Jagdjahr 2015/16 deutlich in Richtung der jüngeren Tiere verschoben.
Ein übersichtliches Poster und eine Zusammenfassung der Analyse der Jagdstrecke aus dem Jahr 2015/16 können Sie durch Klick auf die Links herunterladen.
GESETZLICH BINDENDE VORGABEN WURDEN IM JAGDJAHR 2015/16 IN BAYERN NICHT ERFÜLLT
Die „Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern“ machen gesetzlich bindende Vorgaben für die strukturelle Bejagung: „Die mittlere Altersklasse ist weitgehend zu schonen.“ In der mittleren Altersklasse sind 20 % der Abschüsse zu tätigen, in der oberen Altersklasse (ab 8. Lebensjahr) etwa 30 %. Diese Vorgabe wurde im vergangenen Jagdjahr nicht erfüllt.
Die Ergebnisse für das Jagdjahr 2015/16 weisen darauf hin, dass in der Population der Bayerischen Alpen alte, erfahrene Individuen in ausreichender Zahl fehlen. Nicht zuletzt mit Blick auf die besondere Verpflichtung Bayerns durch die Listung des Gamswildes als FFH-Anhang V-Art sind weitere Datenerhebungen notwendig, um gesicherte Rückschlüsse auf die Struktur der lebenden Gämsen-Population in Bayern zu ziehen.
Der Einfluss von Beuteverfügbarkeit und Umweltparametern auf en Bruterfolg des Steinadlers in den Bayerischen Alpen
Ein Charaktervogel der bayerischen Alpen ist zweifellos der Steinadler, von dem etwa 50 Paare in den Gebirgsregionen des Freistaats brüten. Vor allem zur Zeit der Jungenaufzucht sind mittelgroße Beutetiere zwischen 0,5 bis 5 Kilogramm seine erste Beutewahl - in Bayern neben Birkhühnern und Murmeltieren vor allem Gamskitze. Erste Untersuchungen weisen aber darauf hin, dass eine geringe Dichte der Gams im Lebensraum des Steinadlers zu einem geringen Bruterfolg des Greifes führen kann. Im Rahmen einer aktuellen Untersuchung mit Unterstützung durch die Deutsche Wildtier Stiftung wird der Einfluss verschiedener Faktoren auf den Bruterfolg der Steinadler in den letzten 20 Jahren im Werdenfelser Land, im Berchtesgadener Land und im Allgäu getestet.
Ein übersichtliches Poster und eine Zusammenfassung zwischen dem Bruterfolg des Steinadlers und dem Vorkommen von Gämsen können Sie durch Klick auf die Links herunterladen.